Kontakt

Feriendienst KEGLER
Auf dem Glockenberg 2
38707 Altenau
Telefon (0 53 28) 2 29

 

Ferienwohnungen im Harz

Reisebedingungen Feriendienst KEGLER

 

  1. Feriendienst KEGLER,Inh. Andreas Wagner, Auf dem Glockenberg 2, 38707 Altenau - nachstehend "Feriendienst" genannt-, vermittelt als Bevollmächtigte im Namen und für Rechnung des Eigentümers einer Ferienwohnung zwischen diesem und dem Gast das Vertragsverhältnis einschließlich sonstiger Leistungen. Der dem Feriendienst erteilte Reservierungsauftrag gilt als Vertrag, wenn nach Annahme durch den Feriendienst der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Anzahlungsbetrag innerhalb von 10 Tagen, vom Datum der Auftragsbestätigung an gerechnet, auf das Konto des Feriendienstes überwiesen ist. Der Restbetrag ist am Anreisetag zur Zahlung fällig. Ist der Zeitpunkt von Auftragserteilung bis Mietbeginn kürzer als 10 Tage, dann gilt der Auftrag mit der vom Feriendienst erteilten Auftragsbestätigung als verbindlicher Vertrag und hat zur Folge, daß der Gesamtbetrag am Anreisetag fällig wird. Ein Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Wohnung besteht nicht, es sei denn, die Bestätigung des Feriendienstes enthält eine genaue Lagebezeichnung.
     
  2. Die Preise für die Überlassung der Ferienwohnung sowie Preise für sonstige Leistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisaufstellung. Die Kurtaxe ist im Preis nicht enthalten. An- und Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag. Am Anreisetag ist der Empfang wochentags zwischen 14 und 16 Uhr, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmt ist. Die Ferienwohnung steht dem Gast sodann bis zum Abreisetag 10 Uhr zur Verfügung. Die Abnahme der Wohnung erfolgt in der Zeit von 8.30 - 10.00 Uhr. Für sonntags ist die Anreise mit einer elektrischen Schlüsselausgabe möglich.
     
  3. Die Überlassung der Ferienwohnung erfolgt mit vollständigem Inventar gem. dem in der Wohnung befindlichen Inventar-Verzeichnis (Möblierung und Küchenausstattung). Eine Ausstattung Bettwäsche, ein Handtuch pro Person und 2 Geschirrhandtücher pro Wohnung werden bei der Anreise gestellt. Wäsche zum Wechseln ist gegen Entgelt erhältlich. Zur Endreinigung der Wohnung gehört nicht die Küche, diese hat der Gast so zu übergeben, wie er sie übernommen hat.
     
  4. Die Ferienwohnung darf nur von der vereinbarten Anzahl Erwachsener und Kinder benutzt werden, anderenfalls ist der Feriendienst berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Schäden, die während der Vertragsdauer an der Wohnung und Inventar entstehen, sind durch den Gast ohne Verschuldennachweis vor der Abreise zu ersetzen.
     
  5. Der Gast kann den Vertrag bis zu 60 Tagen vor Mietbeginn gegen eine Stornogebühr von EUR 30,- kündigen. Bei späterer Kündigung bis zu 30 Tagen vor Mietbeginn hat der Feriendienst anspruch auf 20% der Vertragssumme, bei noch späterer Kündigung die volle Vertragssumme. Ist der Feriendienst mit oder ohne Hilfe des Gastes in der Lage, die reservierte Ferienwohnung doch noch anderweitig zu vermieten, dann wird die neue Vertragssumme auf die zu zahlende Vertragssumme angerechnet und zur Zahlung wird nur der Differenzbetrag fällig. Der Feriendienst kann den Vertrag bis zu einem Monat vor Mietbeginn kündigen. In Fällen höherer Gewalt und bei sonstigen Leistungserschwerungen kann der Feriendienst den Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Hierbei werden geleistete Zahlungen voll erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
     
  6. Für die Zeit der Nutzung einer Ferienwohnung ist die in den Fluren ausgehängte Hausordnung zu beachten. Tiere, insbesondere Hunde, nur nach Abstimmung.
     
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Clausthal-Zellerfeld. Für die Rechtsbeziehung ist deutsches Recht gültig.

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